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   VGH Hessen, 20.12.1982 - VI OE 27/81   

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VGH Hessen, 20.12.1982 - VI OE 27/81 (https://dejure.org/1982,4616)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.12.1982 - VI OE 27/81 (https://dejure.org/1982,4616)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. Dezember 1982 - VI OE 27/81 (https://dejure.org/1982,4616)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 32, 164
  • ESVGH 33, 164
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Hessen, 06.06.1988 - 6 TH 2114/88

    Studiengebühr bei Überschreitung der Förderungshöchstdauer im Falle eines

    Der gegenteilige Standpunkt des Antragstellers ist mit Wortlaut, Systematik sowie Sinn und Zweck der einschlägigen Vorschriften nicht vereinbar; denn was der einzelne vom Staat im Rahmen des Art. 59 der Hessischen Verfassung in Verbindung mit § 1 Abs. 1 GULE vernünftigerweise als Studienförderung erwarten und verlangen kann, ist eine Unterrichtsgeldfreiheit für die Dauer  e i n e s Studiums, das in einer dem Studienfach angemessenen Zeit abgewickelt wird und das den Studienabgänger in aller Regel in die Lage versetzt, durch die Aufnahme eines entsprechenden Berufes seinen Unterhalt angemessen zu bestreiten (vgl. Senatsurteil vom 20. Dezember 1982 - VI OE 27/81 - ESVGH 33, 164 unter Hinweis auf das Urteil des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen vom 1. Dezember 1976 - P.St. 812 -, ESVGH 27, 30).

    Dabei kann es sich nur um das Studium handeln, für das die Erstimmatrikulation erfolgte (vgl. dazu Urteile des Senats vom 21. Juni 1982 - VI OE 16/81 -, vom 20. Dezember 1982, a.a.O. und vom 18. April 1986 - 6 UE 1265/85 -), denn andernfalls könnte ein Student durch die bloße Einschreibung in einem weiteren Studiengang vor Ablauf der Förderungshöchstdauer für das jeweils zuletzt belegte Studienfach auf unbegrenzte Zeit Studiengeldfreiheit erlangen.

  • VGH Hessen, 08.06.1989 - 6 UE 2608/86

    Unterrichtsgeldfreiheit: Unangemessenes Hinauszögern des Studienabschlusses

    1983, 3; vom 20. Dezember 1982 -- VI OE 27/81 --, ESVGH 33, 164, und vom 18. April 1986 -- 6 UE 1265/85 --; offengelassen im Beschluß des Senats vom 23. Juni 1986 -- 6 TH 907/86 --).
  • VGH Hessen, 18.04.1986 - 6 UE 1265/85

    Gewährung von Unterrichtsgeldfreiheit ausschließende "unangemessene

    Auch bei sogenannten "Parkstudenten" beginnt das Studium, dessen Abschluß nicht unangemessen hinausgezögert werden darf, wenn der Anspruch auf Unterrichtsgeldfreiheit erhalten bleiben soll, grundsätzlich mit der (ersten) Immatrikulation an einer Hochschule und nicht erst mit der Immatrikulation für den Wunschstudiengang (Senatsurteile vom 21.6.1982 - VI OE 16/81 - und vom 20.12.1982 - VI OE 27/81 -, ESVGH 33 S. 164, 165); es bedarf deshalb insoweit keiner näheren Untersuchung, ob der Kläger das Chemiestudium, wie seine Ausführungen im Schriftsatz vom 8.5.1984 nahelegen, "wesentlich auch als Parkstudium" oder, entsprechend seiner Berufungsbegründung vom 13.2.1986, ausschließlich als "ungeliebtes Parkstudium" betrieben hat.
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